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alter‑rechner.de

Tage bis zum Geburtstag

Wie lange dauert es noch? Der Countdown nennt Datum, Wochentag und das Alter, das Sie am nächsten Geburtstag erreichen.

Alter berechnen

Format TT.MM.JJJJ, zum Beispiel 07.09.1999

Voreingestellt ist heute.

Geben Sie oben Ihr Geburtsdatum ein. Das Ergebnis erscheint sofort – es wird nichts gespeichert und nichts an einen Server gesendet.

Warum der Wochentag jedes Jahr wechselt

Ein normales Jahr hat 365 Tage, also 52 Wochen und einen Tag. Deshalb rutscht jedes Datum pro Jahr um einen Wochentag nach hinten: Ein Geburtstag am Dienstag fällt im Folgejahr auf einen Mittwoch. Liegt ein 29. Februar dazwischen, sind es zwei Tage. Über einen Zeitraum von 28 Jahren wiederholt sich die Abfolge, sofern kein Jahrhundertwechsel ohne Schalttag dazwischenliegt.

Geburtstag planen: nützliche Vorlaufzeiten

VorlaufWofür sinnvoll
90 TageLocation und Catering für runde Geburtstage
42 TageEinladungen verschicken, Urlaub abstimmen
21 TageGeschenke bestellen, Lieferzeiten einplanen
7 TageTorte bestellen, Zusagen einsammeln

Halber Geburtstag und andere Zwischenstationen

In Familien mit Kindern, deren Geburtstag in die Ferien fällt, ist der „halbe Geburtstag“ verbreitet – der Tag genau sechs Monate nach der Geburt. Ebenfalls beliebt sind runde Tageszahlen: der 1.000. Lebenstag im Alter von etwa zwei Jahren und neun Monaten oder der 10.000. Tag mit 27 Jahren und vier Monaten. Die passenden Daten stehen auf der Startseite.

Häufige Fragen

Wie viele Tage sind es noch bis zu meinem Geburtstag?

Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein – der Rechner zeigt die verbleibenden Tage, das Datum, den Wochentag und das Alter, das Sie dann erreichen.

Auf welchen Wochentag fällt mein nächster Geburtstag?

Der Rechner nennt den Wochentag automatisch. Als Faustregel wandert ein Datum pro Jahr um einen Wochentag weiter, nach einem Schalttag um zwei.

Wie viele Tage bis zum Geburtstag bei Geburt am 29. Februar?

In Schaltjahren wird bis zum 29. Februar gezählt. In normalen Jahren richtet sich die Zählung nach der gewählten Regel: bis zum 28. Februar entsprechend § 188 Abs. 3 BGB oder bis zum 1. März nach verbreiteter Feier-Praxis.